Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der SenerTec Center Mainburg GmbH

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen).
  2. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben sie schriftlich anerkannt. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und nur als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, ein Kaufangebot zu machen. Nicht jedoch Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden), die allerdings ebenso wie Erklärungen unserer Vertreter erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtsverbindlich werden.

§ 2 Preise und Bestellungen

  1. Falls bis zum Liefertag Änderungen der Preisgrundlage eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung unserer Preise vor. Dies gilt jedoch nur für Lieferfristen von mehr als 4 Monaten und für Preisanpassungen bis zu 10%. Bei höheren Sätzen ist eine erneute Preisvereinbarung erforderlich. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, haben wir das Recht, uns innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige von dem Vertrag zu lösen.
  2. Für Leihwerkzeuge und Leih-Transportbehälter wird eine wöchentliche Leihgebühr in Höhe von jeweils 50,00 € erhoben.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller bestehenden Forderungen Eigentum der Firma SenerTec Center Mainburg GmbH.
  2. Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht der Firma SenerTec Center GmbH das (Mit-) EIGENTUM im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an die Firma SenerTec Center Mainburg GmbH ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an die Firma SenerTec Center Mainburg GmbH Zahlung zu leisten.
  3. Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherheitsübereignung oder Verpfändung.
  4. Erfolgt die Zwangsvollstreckung des Vermögens des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist dies der Firma SenerTec Center Mainburg GmbH sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen) mitzuteilen.

§ 4. Lieferung

  1. Ersatz eines etwaigen Verzugsschadens kann der Besteller nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  2. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung, oder wenn sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert mit der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  3. Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern oder zu versenden; damit gilt die Ware als abgenommen.

§ 5. Gewährleistungsregelung

  1. Der Kunde hat den Mangel ausreichend schriftlich zu beschreiben.
  2. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder mangelhafte Planung, Montage (insbesondere bei der Brennstoffversorgung, hydraulische, elektrische Einbindung, mangelhafte Abgasfortführung) oder Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Veränderung oder Reparatur, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Brennstoffe oder vom Hersteller nicht zugelassene Schmierölzusätze, nicht den Richtlinien entsprechende Heizwasserqualität und chemischer oder elektrochemischer und elektrischer Einflüsse (u.a. Frequenzen, Über- und Unterspannung, sowie nicht den Bestimmungen entsprechenden Netzqualitäten), sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Bei Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen, Überschreitung der gültigen Wartungsintervalle, einer Starthäufigkeit über einem Start je Betriebsstunde, gemittelt im Dreimonatszeitraum, Missachtung unseres Merkblattes für den RME-Betrieb oder Verwendung von Heizöl EL mit Aschebildenden Additiven, sowie unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte, aus Einwirkungen von Teilen fremder Herkunft, übermäßige Verschmutzung des Aufstellraumes (Staub etc.), oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch (z.B. Überbelastung) der Anlage oder bei Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels, erlischt die Gewährleistung. Die zulässigen Schmiermittelverbräuche betragen für die HKA G/F 3,1 l je 1000 Betriebsstunden und für die HKA HR 5 l je 1000 Betriebsstunden. Liegt der Schmierölverbrauch in dem zulässigen Bereich, so liegt kein Sachmangel für das Produkt oder die mittelbar oder unmittelbar betroffenen Bauteile vor. In der Einlaufphase (ca. bis zur 2. Wartung) können die Schmierölverbräuche bis zu 50% über den vorstehend genannten Werten liegen. Der Nachweis eines erhöhten Schmierölverbrauches ist durch den autorisierten Fachpartner über einen zuverlässigen Zeitraum (in der Regel durch zweimaliges Nachfüllen von 4 l Schmieröl) mit jeweiliger Angabe von Datum, Betriebsstunden, Nachfüllmenge und Schmierölpegelstand im Tank zu erbringen.
  3. Bei direkter Reklamation des Endkunden (Endverbrauchers) bei der SenerTec Center Mainburg GmbH trägt der unmittelbare SenerTec Center Mainburg GmbH-Partner die Kosten der Nachprüfung, sofern sich diese nicht ohne ausreichende Begründung der Reklamation annimmt.

§ 6. Pflichtverletzungen

  1. Die Haftung für Pflichtverletzungen der Firma SenerTec Center Mainburg GmbH beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.
  2. Die Firma SenerTec Center Mainburg GmbH haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die auf der Grundlage der vom Besteller geprüften und vorgelegten Fertigungsunterlagen erbracht wurden.

§ 7. Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung der Firma SenerTec Center Mainburg GmbH

§ 8. Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.