Bundesrat verabschiedet neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Der Deutsche Bundesrat hat am 15.06.2012 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses verabschiedet. Damit wurde die letzte Hürde genommen, um den KWK-Ausbau weiter voranzutreiben. Der Einsatz von KWK-Anlagen wie Blockheizkraftwerken (BHKW) für eine dezentrale Energieerzeugung ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende.

Der Deutsche Bundesrat hat am 15.06.2012 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses verabschiedet. Damit wurde die letzte Hürde genommen, um den KWK-Ausbau weiter voranzutreiben. Der Einsatz von KWK-Anlagen wie Blockheizkraftwerken (BHKW) für eine dezentrale Energieerzeugung ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende.


Durch die KWKG Novelle wird die Förderung für alle Anlagengrößen um 0,3 ct/kWh erhöht. Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, erhalten weitere 0,3 ct/kWh für produzierten Strom. Des Weiteren werden Investitionen in Wärmenetze zukünftig stärker gefördert. Wärmespeicher erhalten zukünftig ebenfalls eine Förderung.


Der deutliche Anstieg von Energiedienstleistungen mit BHKW in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass es im Bereich Contracting mit BHKW entscheidend ist, auf dem aktuellen Stand der Gesetzesänderungen zu sein und deren Auswirkungen auf die Praxis zu kennen.


Das KWK-Gesetz 2012 wird dem Bundespräsidenten zur Überprüfung und Abzeichnung vorgelegt, anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt tags darauf in Kraft. Das Inkrafttreten wird noch im Sommer erwartet.

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