5,11 Cent
staatlicher
KWK-Bonus.

Staat fördert Kraft-Wärme-Kopplung.

Die Bundesregierung unterstützt per Gesetz und mittels eines besonderen Förderprogramms den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das KWK-Gesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) schaffen sichere Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung bzw. den Dachs.

Das Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) garantiert einen Bonus von 5,11 Cent für jede Kilowattstunde, die erzeugt wird. Dieser Bonus wird 10 Jahre ab der Inbetriebnahme zuzüglich zur marktüblichen Einspeisevergütung gewährt!

Neben der indirekten Förderung durch das KWK-Gesetz gibt es eine weitere Möglichkeit der Förderung für KWK-Anlagen. Die KfW bietet für Kauf oder Neubau sowie für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss oder alternativ einen Investitionskostenzuschuss. Auch nur der Austausch des Heizkessels kann finanziert oder bezuschusst werden. Die Programme 151/152 sind mit dem Mini-KWK-Impulsprogramm kombinierbar.

» Übersicht KfW-Programme downloaden (PDF/2,78MB)

Energiesteuer-Freiheit für den Dachs.

Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erhalten die Energiesteuer für den eingesetzten Brennstoff auf Antrag einmal jährlich vom zuständigen Hauptzollamt zurückvergütet. Die Steuervergünstigung ist im Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelt.

Informationen für Dachs-Betreiber zum KWK-Gesetz 2009.

Das KWK-Gesetz trat am 01.01.2009 in Kraft. Die folgenden Informationen sind unverbindlich. Für die rechtsichere Planung nutzen Sie bitte die Möglichkeit, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu konsultieren.

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