Welche Förderungen gibt es für den Dachs?
Der Staat sagt ja zur Kraft-Wärme-Kopplung!
Die Bundesregierung hat neue Gesetze verabschiedet und ein besonderes Förderprogramm aufgelegt, um den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) voranzutreiben. Dazu zählen das KWK-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)des Bundesministeriums für Umwelt. Die Rahmenbedingungen für Mini-Blockheizkraftwerke, wie den Dachs, sind damit so gut wie nie zuvor.
Dachs-Betreiber erhalten jetzt noch mehr staatliche Zuschüsse und Bonuszahlungen.
- Hier finden Sie den Gesetzestext mit der Übersetzung (PDF/144kb), was das für Sie konkret bedeutet!
- Hier finden Sie den offiziellen Flyer der Bundesregierung Deutschland zur aktuellen Förderung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (PDF/272kb) im Bereich der privaten und betrieblichen Nutzung, kurz Mini-KWK.
Günstige Finanzierungsmöglichkeiten
Die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ vergibt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bei der Installation einer Dachs-Anlage.
Das Programm „Energieeffizient sanieren“ ist mit einem Zinssatz ab 2,25% (Stand: 01.04.2009) eff. und 10 Jahren Laufzeit eine sehr günstige Finanzierungsmöglichkeit.
Mit dem Dachs zahlen Sie keine Mineralöl- und Stromsteuer mehr!
Rückerstattung Mineralölsteuer
* 6,14 Cent je Liter Heizöl
* 5,50 Cent je cbm Erdgas
* 6,06 Cent je KG Flüssiggas
PRIMAGAS fördert Flüssiggas Mini Heizkraftwerke
Was wird gefördert?
Primagas fördert den Betrieb von Flüssiggas-Mini-KWK´s mit einem einmaligen Investitionszuschuss, sowohl für neu zu erstellende als auch für bereits installierte Flüssiggas-Versorgungsanlagen.
Der Zusschuss beträgt ab 5 kW elektrische Leistung 1.000,00€
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.


