Welche Förderungen gibt es für den Dachs?

Der Staat sagt ja zur Kraft-Wärme-Kopplung!

Die Bundesregierung hat neue Gesetze verabschiedet und ein besonderes Förderprogramm aufgelegt, um den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) voranzutreiben. Dazu zählen das KWK-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)des Bundesministeriums für Umwelt. Die Rahmenbedingungen für Mini-Blockheizkraftwerke, wie den Dachs, sind damit so gut wie nie zuvor.

Dachs-Betreiber erhalten jetzt noch mehr staatliche Zuschüsse und Bonuszahlungen.

Günstige Finanzierungsmöglichkeiten

Die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ vergibt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bei der Installation einer Dachs-Anlage.
Das Programm „Energieeffizient sanieren“ ist mit einem Zinssatz ab 2,25% (Stand: 01.04.2009) eff. und 10 Jahren Laufzeit eine sehr günstige Finanzierungsmöglichkeit.

Mit dem Dachs zahlen Sie keine Mineralöl- und Stromsteuer mehr!

Rückerstattung Mineralölsteuer
* 6,14 Cent je Liter Heizöl
* 5,50 Cent je cbm Erdgas
* 6,06 Cent je KG Flüssiggas

PRIMAGAS fördert Flüssiggas Mini Heizkraftwerke

Was wird gefördert?
Primagas fördert den Betrieb von Flüssiggas-Mini-KWK´s mit einem einmaligen Investitionszuschuss, sowohl für neu zu erstellende als auch für bereits installierte Flüssiggas-Versorgungsanlagen.

Der Zusschuss beträgt ab 5 kW elektrische Leistung 1.000,00€

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.